Teilnahmebedingungen für das Sparkassen-Spenden-Voting

1. Veranstalter

Veranstalter des Sparkassen-Spenden-Votings ist die Sparkasse Altötting-Mühldorf.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine und Organisationen aus dem Bereich Soziales, den Bereichen Kunst, Musik und Kultur (beinhaltet auch Denkmalschutz, -pflege und Heimatkunde, -pflege), aus dem Bereich des Umwelt- und Landschaftsschutzes und alle Vereine (auch mit mehreren Sparten) aus dem Bereich des Sports (unentgeltlicher Amateursport), die über eine gültige Körperschaftssteuer-Freistellung des Finanzamtes aufgrund ihres gemeinnützigen Zweckes verfügen und deren Sitz im Geschäftsgebiet der Sparkasse Altötting-Mühldorf in den Landkreisen Altötting oder Mühldorf (ausgenommen die Gemeinden Gars, Kirchdorf, Maitenbeth, Rechtmehring, Reichertsheim und Unterreit) liegt. Politische Parteien sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme über Dritte, wie zum Beispiel Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.

3. Teilnahme

Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt unentgeltlich. Der Teilnehmer muss lediglich die Gebühren für die Internetverbindung zur Sparkassen-Webseite sowie zur zugeschalteten Voting-Webseite tragen. Die Teilnahme ist unabhängig von einer Bestellung oder einem Produktabschluss. Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt über die Internet-Seite der Sparkasse Altötting-Mühldorf sowie einer zugeschalteten Voting-Webseite. Durch die Teilnahme am Voting erklärt sich der Teilnehmende mit allen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen einverstanden.

4. Teilnahmezeitraum

Bewerbungsphase: 16.10.2023 bis 05.11.2023
Abstimmungsphase: 06.11.2023 ab 12:00 Uhr bis 19.11.2023

5. Anmeldephase

Teilnahmeberechtigt sind alle unter Nr. 2 aufgeführten Vereine und Organisationen. Liegt der Sparkasse Altötting-Mühldorf kein Nachweis über die Gemeinnützigkeit des Vereins vor, verpflichtet sich dieser, einen Nachweis nach Aufforderung durch die Sparkasse Altötting-Mühldorf innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung zum Spenden-Voting nachzureichen. Anderenfalls behält sich die Sparkasse Altötting-Mühldorf vor, den Verein ggf. auch nachträglich vom Spenden-Voting auszuschließen.

Bei der Bewerbung muss eine Kurzbeschreibung des Projektes eingestellt und ein Foto (.jpg oder .png Format) hochgeladen werden. Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die Sparkasse Altötting-Mühldorf übertragen. Weiter wird der Sparkasse Altötting-Mühldorf das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Teilnehmers zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.

Alle Projektvorstellungen werden vor der Veröffentlichung geprüft. Die Sparkasse Altötting-Mühldorf behält sich vor, Projekte im Falle unrichtiger Angaben oder sonstigem wichtigen Grund gegebenenfalls nicht zur Abstimmung zuzulassen bzw. vom Voting auszuschließen.

Die Spenden stammen grundsätzlich aus dem Sozialen Zweckertrag des Prämiensparens. Die eingereichten Projekte müssen folgende Vorgaben erfüllen:

Eine gemeinnützige, besonders förderungswürdige Maßnahme i. S. d. § 52, Abgabenordnung (AO) muss vorliegen. Die Maßnahme muss dem Zweck entsprechen, für die der juristischen Person des privaten Rechts die Steuerbegünstigung vom Finanzamt bescheinigt wurde. Bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts muss sichergestellt sein, dass die Maßnahme nicht im Rahmen der Pflichtaufgaben zu erfüllen ist.

Im Einzelnen kommen hieraus folgende Maßnahmen in Betracht:

  • Maßnahmen zur Förderung von Bildung und Erziehung, Völkerverständigung, Jugendhilfe, Kindergartenwesen, Altenhilfe, Behindertenhilfe, öffentlichem Gesundheitswesen, Wohlfahrtswesen, Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutz, Rettung aus Lebensgefahr, Unfallverhütung.
  • Maßnahmen zur Förderung der Kunst, der Musik und der Kultur, (z. B. Malutensilien, Musikinstrumente, Kosten für Kostüme, Restauration von Kulturgut).
  • Maßnahmen aus dem Bereich des Umwelt- und Landschaftsschutzes.
  • Maßnahmen zur Förderung des Sports, die unmittelbar der Ausübung der jeweiligen Sportart zugutekommen (z. B. Trainingsgeräte oder Zubehör).
  • Nicht förderfähig sind Investitionen, die den Vereins-/Organisationszweck nur indirekt unterstützen (z. B. Gebäudekosten, Instandsetzungskosten, Reisekosten).
  • Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die der Sachaufwandsträger, z. B. eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband üblicherweise im Rahmen der Pflichtaufgaben unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungsfähigkeit zu erfüllen hat.
  • Die Zuwendungen werden nur projektbezogen (zur Finanzierung konkreter Anschaffungen von mindestens 500,00 Euro) gewährt. Die genaue Beschreibung der konkreten Anschaffung hat in der Projektvorstellung zu erfolgen. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Zuwendungen weder in voller Höhe noch teilweise zur Abdeckung von Verwaltungskosten verwendet werden.
  • Das Projekt darf nicht der Förderung Einzelner dienen.
  • Das Projekt muss im Geschäftsgebiet der Sparkasse Altötting-Mühldorf umgesetzt werden.

Die Freischaltung der Projekte erfolgt nach Überprüfung durch die Sparkasse innerhalb von 1 – 3 Arbeitstagen.

6. Abstimmungsphase

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch ein Voting. Die Gewinner ergeben sich folgendermaßen:

Landkreis Mühldorf Landkreis Altötting
Platz 1 5.000,00 € 5.000,00 €
Platz 2 2.500,00 € 2.500,00 €
Platz 3 2.000,00 € 2.000,00 €
Platz 4 1.500,00 € 1.500,00 €
Platz 5 bis 8 je 1.000,00 € je 1.000,00 €
Platz 9 bis Platz 12 je 750,00 € je 750,00 €

Sollten zwei oder mehr Teilnehmer die gleiche Stimmenanzahl erhalten haben, so entscheidet das Los über die Platzierung. Aus allen verbliebenen Teilnehmern, die mindestens 50 Stimmen haben, werden vier weitere Gewinner je Landkreis per Auslosung bestimmt.

Landkreis Mühldorf Landkreis Altötting
Platz 13 bis Platz 16 je 500,00 € je 500,00 €

Die Abstimmung ist nur online möglich und erfolgt über die Internet-Seite der Sparkasse Altötting-Mühldorf sowie einer zugeschalteten Voting-Webseite. Jede Person darf innerhalb des Votings nur einmal abstimmen. Nach Ablauf der Abstimmung werden die Gewinner per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf seinen Gewinn. Die Bestimmung des genauen Termins behält sich die Sparkasse Altötting-Mühldorf jedoch vor.

7. Abstimmungsteilnehmer

Abstimmungsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die mindestens 13 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Für das Voting gibt der Abstimmende seinen Namen, Vornamen und seine Mobilfunknummer an. Diese Daten werden ausschließlich zur Stimmabgabe und nicht zu Werbezwecken verwendet. Die abgegebene Stimme wird bei Nichtangabe des vollständigen Namens nicht in die Stimmenvergabe einfließen. Damit die abgegebene Stimme zählt und in der Stimmensumme ausgewiesen wird, muss der Code aus der Bestätigungs-SMS ins Voting-Formular eingegeben werden.

Sofern der Verdacht besteht, dass die Handynummer des Abstimmenden nur zum Zweck des Votings angelegt wurde, bzw. nicht vom Abstimmenden selbst oder auf den Namen fiktiver Personen angelegt wurde, bzw. der Abstimmende nicht selbst abgestimmt hat, kann die Sparkasse Altötting-Mühldorf ohne Ankündigung und jederzeit die damit abgegebene Stimme löschen und die Handynummer von der Teilnahme am Wettbewerb ausschließen.

8. Beendigungsmöglichkeiten

Die Sparkasse Altötting-Mühldorf behält sich das Recht vor, die Aktion aufgrund von unvorhergesehenen Umständen ohne Vorankündigung zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn die Aktion nicht planmäßig laufen kann, zum Beispiel bei technischen Fehlern und/oder aus rechtlichen Gründen, welche die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung der Aktion beeinflussen.

9. Haftung

Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die Sparkasse Altötting-Mühldorf von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden. Weiterhin versichert der Teilnehmer, dass das hochgeladene Foto keine jugendgefährdende, sexuell anzügliche, pornographische, fremdenfeindliche, rassistische, gewaltverherrlichende und/oder ehrverletzende Darstellung zeigt. Die Sparkasse Altötting-Mühldorf behält sich ausdrücklich vor, Fotos solcher Art ohne Ankündigung aus dem Wettbewerb zu entfernen. Die Sparkasse Altötting-Mühldorf haftet nicht für die Verfügbarkeit der Abstimmplattform. Die Sparkasse Altötting-Mühldorf kann ferner nicht für technische Störungen, insbesondere Ausfälle des Netzwerks haftbar gemacht werden. Die Sparkasse Altötting-Mühldorf übernimmt keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldeformulare und Votes.

10. Datenschutzbestimmungen:

Der Verantwortliche des Vereins oder des Projekts gibt für die Teilnahme am Voting die Daten zum Verein, seinen vollständigen Namen, seine Adresse, seine E-Mail-Adresse und seine Telefonnummer an. Diese Daten werden von der Sparkasse Altötting-Mühldorf ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs, insbesondere zur Benachrichtigung des Gewinners verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Votingplattform verwendet Google Analytics. Gewinnerdaten werden gespeichert, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Sie werden dann jedoch für eine weitere Verwendung nach dem Spenden-Voting gesperrt.

Der Teilnehmer kann der Verwendung seiner Daten jederzeit schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Sparkasse Altötting-Mühldorf unter info@spkam.de widersprechen. Der Widerspruch hat zur Folge, dass die entsprechenden Daten und Fotos von der Seite gelöscht werden und das Projekt somit nicht mehr am Wettbewerb teilnehmen kann.

Die Sparkasse Altötting-Mühldorf behält sich das Recht vor, in den Medien, sozialen Medien und auf der eigenen Webseite über den Wettbewerb, die teilnehmenden Vereine, die eingereichten Projekte sowie die Gewinner zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Die Angabe der Teilnehmernamen und Veröffentlichung von Bildaufnahmen ist hierbei erlaubt. Die Sparkasse Altötting-Mühldorf beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz in Deutschland. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Sparkasse Altötting-Mühldorf verwiesen.

11. Schlussbestimmungen:

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen (§ 762 BGB).