Die Förderstiftung der Sparkasse Amberg Sulzbach (Stiftung) hat die Sparkasse Amberg-Sulzbach (Veranstalter) mit der Durchführung dieses Wettbewerbs beauftragt.
Bewerben kann sich jeder Sportverein mit einer Jugendsparte (ausgenommen der Bereich Fußball) im Geschäftsgebiet der Sparkasse Amberg-Sulzbach (Stadt Amberg und Landkreis Amberg-Sulzbach ohne Auerbach). Die teilnehmenden Vereine müssen im Vereinsregister eingetragen sein (e. V.) und die Berechtigung haben, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Erfüllt ein teilnehmender Verein diese Voraussetzungen nicht, verfällt ein möglicher Gewinnanspruch.
Am Voting kann jeder teilnehmen, der eine Telefonnummer hat.
Die Phase der Bewerbung startet am 26.09.2022 und endet am 16.10.2022.
Die Votingphase beginnt am 17.10.2022 und endet am 30.10.2022 24 Uhr.
Um den Jugendförderpreis bewerben kann sich jeder Verein mit maximal einem Projekt aus dem Bereich der Sport- Jugendarbeit (ausgenommen Bereich Fußball). Der Teilnehmer lädt eine Kurzbeschreibung mit einem erläuternden Bild und den Freistellungsbescheid des Vereins hoch auf der Seite www.region-bewegen.de/sparkasse-amberg-sulzbach. Die Realisierung des eingereichten Projekts muss in den Jahren 2022 bzw. 2023 sichergestellt sein.
Mit der Bewerbung des Vereins werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an dem hochgeladenen Bild und der Beschreibung des Projekts an die Stiftung und den Veranstalter übertragen. Weiter wird der Stiftung und dem Veranstalter das uneingeschränkte Recht eingeräumt, das zur Verfügung gestellte Bild und die Beschreibung unter Nennung des teilnehmenden Vereins und dessen Vertretern zu veröffentlichen.
Alle Projektvorstellungen werden vor der Veröffentlichung durch den Veranstalter auf die Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen geprüft. Der Veranstalter behält sich vor, Projekte im Falle unrichtiger Angaben oder aus sonstigem wichtigen Grund gegebenenfalls nicht zur Abstimmung zuzulassen bzw. vom Voting auszuschließen. Die Freischaltung der geprüften Projektvorstellungen erfolgt an Arbeitstagen innerhalb von 48 Stunden nach Upload.
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch ein Voting. Die Projekte mit den meisten Stimmen gewinnen. Sollten die abgegebenen Stimmen in der Votingaktion für zwei oder mehrere Teilnehmer die gleiche Stimmenanzahl betragen, so werden die Preisgelder in gleichen Teilen unter den jeweiligen Platzierten mit derselben Stimmenanzahl aufgeteilt.
Die Abstimmung ist nur online möglich und erfolgt über die Wettbewerbsseite www.region-bewegen.de/sparkasse-amberg-sulzbach. Jede Person darf innerhalb des Votings nur einmal abstimmen.
Bei der Abstimmung gibt der Teilnehmer seinen Namen, Vornamen und seine Mobilfunknummer an. Die Mobilfunknummer wird ausschließlich zur Sicherstellung einer einmaligen Stimmabgabe und weder zu Werbezwecken verwendet noch an Dritte weitergegeben. Sofern der Verdacht besteht, dass die angegebene Mobilfunknummer der Person nur zum Zweck der Abstimmung am Voting angelegt wurde bzw. nicht von dieser Person selbst oder auf den Namen fiktiver Personen angelegt wurde bzw. der Teilnehmer mit seiner Mobilfunknummer nicht selbst abgestimmt hat, kann der Veranstalter ohne Ankündigung während des Abstimmungszeitraumes oder vor Bekanntgabe der Gewinner die damit abgegebene Stimme(n) löschen und die Mobilfunknummer von der Teilnahme am Wettbewerb ausschließen (z.B. bei sogenannten „Wegwerf-Handynummern“). Die Mobilfunknummern werden bis zur Ermittlung der Gewinner gespeichert und anschließend gelöscht.
Nach Ablauf der Abstimmung werden die Gewinner per E-Mail benachrichtigt. Melden sich die Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn.
Durch die Teilnahme am Voting erklärt sich jeder Teilnehmende mit allen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen einverstanden. ü>
Die drei Vereine, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen können, gewinnen in der Reihenfolge der Höhe der erzielten Stimmen.
Es gibt folgende Geldgewinne, die von der Stiftung ausbezahlt werden:
Das Preisgeld ist ausschließlich für das eingereichte Projekt zweckgebunden zu verwenden. Für den Gewinnbetrag muss der Verein eine Zuwendungsbestätigung für die Förderstiftung der Sparkasse Amberg-Sulzbach ausstellen.
Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, diesen Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Teilnehmer, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen.
Sofern feststellbar ist, dass die Anzahl der manipulierten Stimmen Einfluss auf das Endergebnis hatte, kann der jeweilige Gewinn auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
Bei einem Verstoß gegen vorstehende Regelungen wird das Projekt gelöscht und der Teilnehmer vom Wettbewerb ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche der Stiftung und des Veranstalters bleiben vorbehalten.
Der Veranstalter haftet nicht für die Verfügbarkeit der Abstimmplattform. Er kann ferner nicht für technische Störungen, insbesondere Ausfälle des Netzwerks haftbar gemacht werden und übernimmt keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Votings.
Die Daten der Teilnehmer werden von der Stiftung und dem Veranstalter ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs (Voting) verwendet. Teilnehmerdaten werden weiter gespeichert, soweit dies gesetzlich erforderlich ist und nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht.
Die Stiftung und der Veranstalter behalten sich das Recht vor, in den Medien (z.B. lokale Zeitung, Verlagshaus) und auf der eigenen Webseite sowie den Social Media-Präsenzen des Veranstalters (Facebook (Meta), Instagram) über den Wettbewerb, die teilnehmenden Vereine inklusive deren Vertreter, die eingereichten Projekte sowie die Gewinner zu berichten bzw. berichten zu lassen. Mit der Bewerbung und mit Angabe der Namen der teilnehmenden Vereine und deren Vertreter wird in die Veröffentlichung der Namen, des hochgeladenen Bildes und von Bildaufnahmen der Gewinnübergabe eingewilligt.
Die Stiftung und der Veranstalter beachten die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz in Deutschland. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen des Veranstalters verwiesen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen (§ 762 BGB).