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Teilnahmebedingungen Vereins-Voting 2023

Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH
An der Limpurgbrücke 1
74523 Schwäbisch Hall
E-Mail: sponsoring@stadtwerke-hall.de
Internet: https://stadtwerke-hall.de/startseite/

Teilnahmebedingungen für die Bewerbungs- und Voting-Aktion „Wünsche brauchen Eure Stimmen“

Veranstalter der Voting-Aktion ist die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH. Teilnahmeberechtigt sind Vereine, Verbände und Institutionen bzw. deren Träger oder Fördervereine. Diese müssen über eine gültige Körperschaftssteuer-Freistellung des Finanzamtes verfügen. Der Sitz dieser Einrichtung muss im Netzgebiet der Stadtwerke Schwäbisch Hall sein. Die Teilnahme über Dritte, wie zum Beispiel Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet. Die Teilnahme ist unabhängig von einer Bestellung oder einem Produktabschluss. Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt über die Webseite https://voting.ielements-projects.de/sw-schwaebisch-hall. Jeder Verein am Wettbewerb verpflichtet sich, Informationen, die zur Teilnahme notwendig sind, insbesondere ihren Nutzernamen und ihr Passwort, nicht an Dritte weiterzugeben.

Durch die Teilnahme an dem Vereins-Voting erklärt sich der Teilnehmer mit allen enthaltenen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen einverstanden. Bei der Teilnahme gibt der Teilnehmende seinen Namen, Vornamen und seine E-Mailadresse an.

Kosten

Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt unentgeltlich. Der Verein muss lediglich die Gebühren für die Internetverbindung zu den Webseiten mit dem Wettbewerb tragen. Gesucht werden unterstützenswerte Projekte von Vereinen und Institutionen im Netzgebiet.

Unter allen Vereinen, die sich an dem Voting der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH beteiligen, werden 10 x 1000 Euro Preisgeld ausgelobt. Die Projekte werden in zwei Kategorien getrennt, nämlich in Sport und Kultur und Soziales. Pro Kategorie gewinnen fünf Projekte.

Die zehn Gewinner/Projekte mit den meist erhaltenen Stimmen werden nach jedem Vergabelauf bekanntgegeben.

Bewerbungszeitraum

Bewerbungszeitraum: 18.09.2023 – 12.10.2023

Bewerbungsphase

Es werden lediglich Projekte berücksichtigt, die von Vereinen, Verbänden oder Institutionen eingereicht werden, deren Träger oder Fördervereine als gemeinnützig anerkannt sind. Bei der Einreichung von Projekten zur Bewerbung sollte mindestens ein Foto (.jpg oder .png, max. 2 MB) hochgeladen werden.

Einräumung von Nutzungsrechten

Mit der Teilnahme wird der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH die Nutzungsrechte an den im Zusammenhang mit der Bewerbung hochgeladenen Fotos und Texten eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht schließt alle gewöhnlichen Verwendungsmöglichkeiten in Bezug auf eine Preisvergabe mit ein. Insbesondere beinhaltet dies die Veröffentlichung auf der Internetseite und der Facebook-Seite der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH sowie die Veröffentlichung in anderen Medien (z.B. Kundenzeitung). Außerdem wird der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Fotos und Texte unter entsprechender Namensnennung des Teilnehmers im Rahmen dieser und zukünftiger Spenden-Voting-Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.

Alle Dateien bezüglich der eingereichten Projekte werden vor der Veröffentlichung durch die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH geprüft. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH behält sich vor, Projekte im Falle unrichtiger Angaben oder aus sonstigen wichtigen Gründen gegebenenfalls auszuschließen (u.a. bei Verwendung jugendgefährdender, sexuell anzüglicher, pornographischer, rassistischer, gewaltverherrlichender und/oder ehrverletzender Inhalte oder wenn das Projekt im gegenläufigen, betrieblichen Interesse der Stadtwerke Schwäbisch Hall agiert (z.B. „Aktion Pro Atomkraft“)).

Die Freischaltung der geprüften Projektvorstellungen erfolgt an Arbeitstagen innerhalb von 24 Stunden nach Upload auf der Webseite unter https://voting.ielements-projects.de/sw-schwaebisch-hall.

Umsetzung der Gewinner-Projekte

Wird ein Gewinner-Projekt nicht innerhalb eines Jahres nach der erfolgreichen Teilnahme umgesetzt, behält sich die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH vor, das Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro zurückzufordern. Die Gewinner verpflichten sich, ein Foto des umgesetzten Projekts an sponsoring@stadtwerke-hall.de als Beweis zu senden.

Abstimmungsphase (Voting-Phase)

Abstimmungsphase: 16.10-2023 – 26.11.2023

Nach Freischaltung der Bewerbung durch die Stadtwerke Schwäbisch Hall kann während des oben genannten Zeitraums abgestimmt werden. Nach Ablauf des Voting-Zeitraums werden die Gewinner voraussichtlich innerhalb von 48 Stunden auf der Webseite https://region-bewegen.de/sw-schwaebisch-hall/ bekanntgegeben.

Voting-Teilnehmer

Abstimmungsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Stimmabgabe

Die Stimmabgabe erfolgt in einem Voting-Tool unter Angabe des eigenen Vor- und Nachnamens sowie einer gültigen E-Mailadresse.

Die abgegebene Stimme wird bei Nichtangabe des vollständigen Namens nicht in die Stimmensumme einfließen.

Durch die Teilnahme an der Bewerbungs- und Voting-Aktion erklärt sich der Teilnehmer mit allen enthaltenen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen einverstanden.

Haftung und Fotonutzung

Der Teilnehmer versichert, dass der Nutzung durch die Stadtwerke Schwäbisch Hall der im Rahmen der Bewerbung hochgeladenen Fotos und Texte keine Rechte Dritter entgegenstehen und alle abgebildeten Personen zugestimmt haben. Er stellt die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH darüber hinaus von allen Ansprüchen Dritter und den möglicherweise hieraus entstehenden Kosten in Bezug auf die hochgeladenen Fotos und Texte frei. Dies umfasst insbesondere ein Upload von Fotos ohne die Einwilligung der Beteiligten.

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH haftet nicht für die Verfügbarkeit der Website https://voting.ielements-projects.de/sw-schwaebisch-hall. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH kann ferner nicht für technische Störungen, insbesondere Ausfälle der Homepage haftbar gemacht werden. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH übernimmt keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldeformulare und Votings.

Datenschutzbestimmungen

Der Einsteller des zur Teilnahme anzumeldenden Projektes gibt für die Teilnahme am Voting seinen vollständigen Namen, seine Anschrift und seine E-Mail-Adresse an. Diese Daten werden von der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Gewinnerdaten werden über den Zeitraum des Wettbewerbs hinaus lediglich dann gespeichert, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Sie werden dann jedoch für eine weitere Verwendung gesperrt. Abweichendes gilt für die Beschreibung sowie die Fotos zu den teilnehmenden Projekten.

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb und das eingereichte Projekt sowie im Nachgang des Votings zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Teilnehmer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf der Facebook-Seite bzw. der Internetseite der Stadtwerke Schwäbisch Hall veröffentlicht werden. Der Teilnehmer kann der Verwendung seiner Daten jederzeit schriftlich oder per E-Mail an sponsoring@stadtwerke-hall.de widersprechen. Der Widerspruch hat zur Folge, dass die von dem Widersprechenden bis zu diesem Zeitpunkt eingereichten Texte und Fotos gelöscht werden und das Projekt bei der Vergabe nicht weiter berücksichtigt wird.

Dieser Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird von Facebook weder gesponsert, unterstützt noch organisiert.

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH wird die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz in Deutschland beachten. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeine Datenschutzerklärung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH verwiesen. Diese sind hier zu finden: https://www.stadtwerke-hall.de/datenschutz/

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen (§ 762 BGB).