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Teilnahmebedingungen

Veranstalter

Veranstalter der Voting-Aktion ist die Stadtwerke Ahaus GmbH, Hoher Weg 2, 48683 Ahaus, Telefon 02561 93080.

Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und diesen Teilnahmebedingungen zugestimmt sowie ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Mitarbeiter der Stadtwerke Ahaus GmbH sind nicht zur Teilnahme berechtigt.

Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt unentgeltlich. Der Teilnehmer muss lediglich die Gebühren für die Internetverbindung zu den Webseiten mit dem Wettbewerb tragen. Die Teilnahme ist unabhängig von einer Bestellung oder einem Produktabschluss. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht erlaubt. Zur erfolgreichen Teilnahme an der Aktion ist es erforderlich, dass die Personenangaben der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Jede/r Teilnehmer/in kann nur im eigenen Namen teilnehmen.

Die Stadtwerke Ahaus GmbH behält sich vor, Teilnehmer, welche gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, vom Gewinnspiel auszuschließen.

Teilnahmezeitraum

Die Phase der Projekteinreichung startet am 01.07.2023 und endet am 31.07.2023
Die Abstimmphase beginnt am 01.08.2023 und endet am 31.08.2023, 24 Uhr.

Bewerbungsphase

Der Teilnehmer reicht ein Projekt zum Sponsoringthema: „Herzenswünsche von Kindern in Bildungsstätten, Sportvereinen und Sozialeinrichtungen“ ein. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle notwendigen Angaben laut Datenerhebungsformular wie Vor- und Nachnamen, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum usw. anzugeben.

Einsendung:

  • maximal 1 Projekt je Teilnehmer pro Teilnahmezeitraum. Teilnehmer, die bereits in 2023 gewonnen haben, können in dem Jahr nicht erneut ein Projekt einreichen.

Bei der Bewerbung sollte eine Kurzbeschreibung der Idee eingestellt und ein oder mehrere Fotos (.jpg oder .png, max. 2MB) bzw. ein Video hochgeladen werden. Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die Stadtwerke Ahaus GmbH, Hoher Weg 2, 48683 Ahaus übertragen.

Weiter wird der Stadtwerke Ahaus GmbH das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Teilnehmers zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Alle Projektvorstellungen werden vor der Veröffentlichung durch die Stadtwerke Ahaus GmbH auf die Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen geprüft. Die Stadtwerke Ahaus GmbH behält sich vor, Projekte im Falle unrichtiger Angaben oder aus sonstigem wichtigen Grund gegebenenfalls nicht zur Abstimmung zuzulassen bzw. vom Voting auszuschließen.

Die Freischaltung der geprüften Projektvorstellungen erfolgt an Arbeitstagen innerhalb von 48 Stunden nach Upload. Eine Mehrfachteilnahme im Sinne der Abgabe mehrerer Projekte ist nicht erlaubt.

Abstimmungsphase

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch ein Voting. Die Projekte mit den meisten Stimmen gewinnen. Sollten die abgegebenen Stimmen in der Votingaktion für zwei oder mehrere Teilnehmer die gleiche Stimmenanzahl betragen, so werden in Form einer Mehrfachgewinnausschüttung an die jeweiligen Platzierten mit derselben Stimmenanzahl die Gewinnsummen in vollem Umfang ausgeschüttet. Die Stadtwerk Ahaus GmbH behält sich allerdings vor, bei Mehrfachgewinnausschüttung aufgrund der Einhaltung des Gesamtjahresbudgets die folgende Abstimmungsphase auszusetzen. Wenn sich nur ein Projekt für eine Gewinnkategorie beworben hat, müssen für dieses Projekt mindestens 100 Stimmen abgegeben werden, damit die Spende ausgezahlt werden kann.

Die Abstimmung ist nur online möglich und erfolgt über die Wettbewerbsseite der Stadtwerke Ahaus GmbH. Jede Person darf innerhalb des Votings nur einmal abstimmen.

Bei der Abstimmung gibt die Person seinen Namen, Vornamen und seine Mobilfunknummer an. Die Mobilfunknummer wird ausschließlich zur Stimmabgabe und nicht zu Werbezwecken verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sofern der Verdacht besteht, dass Handynummer der Person nur zum Zweck der Abstimmung am Voting angelegt wurde bzw. nicht von dieser Person selbst oder auf den Namen fiktiver Personen angelegt wurde bzw. diese Person mit seiner Handynummer nicht selbst abgestimmt hat, kann die Stadtwerke Ahaus GmbH ohne Ankündigung während des Abstimmungszeitraumes oder vor Bekanntgabe der Gewinner die damit abgegebene Stimme löschen und die Handynummer von der Teilnahme am Wettbewerb ausschließen (z.B. bei sogenannten Wegwerf-Handynummern“).

Nach Ablauf der Abstimmung werden die Gewinner per E-Mail benachrichtigt. Melden sich die Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn.

Durch die Teilnahme am Voting erklärt sich der Teilnehmende mit allen enthaltenen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen einverstanden.

Preise

Pro Kategorie gewinnt das Projekt mit den meisten Stimmen, das im Aktionszeitraum an der Aktion teilnimmt.

Die Anzahl der meisten Stimmen bestimmen die Gewinner unter allen Teilnehmern, die im Aktionszeitraum an der Aktion teilnehmen. Es gibt folgende einmalige Gewinne pro Kategorie pro Quartal:

A: 250 EUR
B: 500 EUR
C: 1000 EUR
D: 2000 EUR

Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.

Die Stadtwerke Ahaus GmbH kann ferner nicht für technische Störungen, insbesondere Ausfälle des Netzwerks haftbar gemacht werden. Die Stadtwerke Ahaus GmbH übernimmt keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldeformulare und Votings.

Verstößt ein/e Teilnehmer/in gegen diese Teilnahmebedingungen, behält sich die Stadtwerke Ahaus GmbH das Recht vor, diese/n Teilnehmer/in vom Gewinnspiel auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Teilnehmer/innen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. In diesen Fällen können die Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

Haftung

Verstößt ein eingereichtes Projekt oder Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden. Weiterhin versichert der Teilnehmer, dass das hochgeladene Foto keine jugendgefährdende, kommerzielle, sexuell anzügliche, pornographische, fremdenfeindliche, rassistische, gewaltverherrlichende und/oder ehrverletzende Darstellung zeigt. Die Stadtwerke Ahaus GmbH behält sich ausdrücklich vor, solche Art von Fotos ohne Ankündigung zu entfernen.

Die Stadtwerke Ahaus GmbH haftet nicht für die Verfügbarkeit der Abstimmplattform. Die Stadtwerke Ahaus GmbH kann ferner nicht für technische Störungen, insbesondere Ausfälle des Netzwerks haftbar gemacht werden. Die Stadtwerke Ahaus GmbH übernimmt keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldeformulare und Votings.

Datenschutzbestimmungen

Der Verantwortliche der Institution, Organisation oder des Vereins gibt für die Teilnahme am Voting die Daten zur Institution, Organisation oder zum Verein, die Adresse, seinen vollständigen Namen, seine EMail- Adresse und seine Telefonnummer an.

Diese Daten werden von der Stadtwerke Ahaus GmbH ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs, insbesondere zur Benachrichtigung des Gewinners verwendet und nicht an Dritte weitergegeben oder für die werbliche Ansprache genutzt. Gewinnerdaten werden weiter gespeichert, soweit dies gesetzlich erforderlich ist und nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht. Sie werden dann jedoch für eine weitere Verwendung nach dem Voting gesperrt.

Die Stadtwerke Ahaus GmbH behält sich das Recht vor, in den Medien (z.B. Zeitung) und auf der eigenen Internet Webseite sowie den Social Media-Präsenzen der Stadtwerke Ahaus GmbH über den Wettbewerb, die teilnehmenden Vereine inkl. deren Vertreter, die eingereichten Projekte sowie die Gewinner zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Die Angabe der Teilnehmernamen und deren Vertreter sowie die Veröffentlichung von Bildaufnahmen ist hierbei erlaubt.

Die Stadtwerke Ahaus GmbH beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz in Deutschland. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Stadtwerke Ahaus GmbH verwiesen.

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen (§ 762 BGB).