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„20 für 20PLUS“

20 Tausend Euro für 20 tolle Projekte unserer Region in 2024

PLUS

jeweils 1.000 Euro extra für den Erstplatzierten pro Kategorie aus dem Los-Sparen der Sparkasse Südholstein

Die Sparkasse Südholstein setzt die erfolgreiche Aktion zur Förderung von gemeinnützigen Projekten aus dem Sonder-Fonds „Los-Sparen“ mit neuen Ideen fort.

Zur Teilnahme gelten folgende Bedingungen:

Wer kann sich bewerben?

  • Bewerben können sich alle gem. §§ 51-53 AO als gemeinnützig oder mildtätig anerkannten Institutionen, Verbände und Vereine (im Folgenden „Bewerber“ genannt) aus dem Geschäftsgebiet der Sparkasse Südholstein (Stadt Neumünster, Kreis Segeberg und Kreis Pinneberg, allerdings ohne Elmshorn und Wedel).

Aufgrund des Regionalbezugs bitten wir Bewerber aus Elmshorn und Wedel sich an ihre Sparkasse vor Ort zu wenden.

  • Als Nachweis der Gemeinnützigkeit dient die aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes.
  • Kommunale Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten können sich nur durch deren als gemeinnützig anerkannten Förderverein bewerben.
  • Privat- und Einzelpersonen, kommerzielle Maßnahmen, politische Institutionen, Sekten, Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  • Die Bewerbung erfolgt anhand des Onlineformulars durch eine vertretungsberechtigte Person.
  • Handelt es sich bei dem Bewerber um einen Verein, dann gilt ab sofort folgende neue Regelung:
    1. Es kann pro Sparte eines Vereins eine Bewerbung eingereicht werden. Hierbei sollten verschiedene Ansprechpartner als Bewerber hinterlegt werden.
    2. Bitte beachten: Ansonsten können sich Vereine weiterhin nur mit einer Maßnahme bewerben und bei mehreren Gruppen einer Sparte ist auch nur eine Bewerbung zulässig.

Was kann unterstützt werden?

  • Eine finanzielle Unterstützung erfolgt nur für langlebige Anschaffungen, die für das laufende Jahr geplant und noch nicht getätigt wurden.
  • Ebenfalls wird wieder die Anschaffung von Vereinsbekleidung finanziell unterstützt.
  • Ausgaben für Verwaltungs- und Personalkosten werden nicht gefördert.
  • Die Anschaffung muss in 2024 getätigt werden, da als Nachweis eine Rechnungskopie bis 15.11.2024 eingereicht werden muss.
  • Der Anschaffungspreis muss mindestens über 1.000 Euro lauten. Um eine zeitnahe Realisierung der Anschaffung zu gewährleisten, sollte sich der Anschaffungspreis in einem überschaubaren Rahmen halten.
  • Für den zusätzlichen Gewinn in Höhe von 1.000 EUR für den Erstplatzierten einer jeden Kategorie bestehen zwei Möglichkeiten der Mittelverwendung:
    • Betragen die Kosten der bereits beworbenen Anschaffung mindestens über 2.000 EUR, so steht der zusätzliche Gewinn ebenfalls für diese Anschaffung zur Verfügung.
    • Betragen die Kosten der bereits beworbenen Anschaffung weniger als 2.000 EUR, so steht der zusätzliche Gewinn in seiner vollen Höhe für eine weitere langlebige Anschaffung (auch unter 1.000 EUR) zur Verfügung, für die bis spätestens zum 30.06.2024 ein Kostenvoranschlag einzureichen ist. Auch diese Mittel sind in 2024 zu verwenden und als Nachweis mit einer Rechnungskopie bis zum 15.11.2024 einzureichen. Sollte kein entsprechender Kostenvoranschlag eingereicht werden, verfällt der Anspruch auf den Zusatzgewinn in Höhe der Differenz zwischen dem Betrag der bereits beworbenen Anschaffung und dem Betrag von EUR 2.000; dasselbe gilt, falls ein zweiter Kostenvoranschlag eingereicht wird, die Summe der beiden Kostenvoranschläge jedoch unter 2.000 EUR bleibt.

Wie kann man sich bewerben?

  • Alle Bewerbungen unterliegen einem Onlinevoting, durch das die Sieger ermittelt werden.
  • Die Bewerbung kann nur online unter www.spk-suedholstein.de/20fuer20 mit dem hinterlegten Bewerbungsbogen bei der Sparkasse Südholstein erfolgen.
  • Jeder Bewerber kann sich grundsätzlich nur mit einer Fördermaßnahme bewerben; Ausnahme: jede Vereinssparte ist ebenfalls zur Bewerbung zugelassen (siehe oben unter Bewerbung pro Vereinssparte).
  • Die Sparkasse Südholstein behält sich vor, eine Einzelfallprüfung bzw. eine Vorauswahl der eingereichten Bewerbungen zu treffen.
  • Ablehnungen werden dem Antragsteller gegenüber nicht begründet.
  • Die Bewerbung muss in der Zeit vom 5. Februar bis 3. März 2024 erfolgen.
  • Voraussetzung zur Teilnahme sind die in diesen Teilnahmebedingungen geforderten Zulassungsvoraussetzungen, insbesondere die Einreichung der vollständigen Unterlagen.
    1. Ausgefüllter Bewerbungsbogen incl. Angabe der Bewerbermitgliederzahl per 31.12.2023 (Bitte beachten: Es gilt die Mitgliederzahl des Bewerbers und dies gilt auch im Falle der Bewerbung einer Vereinssparte!).
    2. Titelbeschreibung mit Ortsangabe.
    3. Nennung eines ausreichend Bevollmächtigten als vertretungsberechtigten Ansprechpartner des Bewerbers bzw. der Vereinssparte mit Namen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
    4. Schriftliche Vorstellung des Projektes, welches ausschließlich einem gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck dient.
    5. Ein originelles Foto aus dem Bewerberleben, möglichst mit Bezug auf die geplante Anschaffung.
    6. Aktuelle Freistellungsbescheinigung zum Nachweis der Gemeinnützigkeit als eingescanntes PDF-Dokument.
    Bitte denken Sie daran, der erste Eindruck ist entscheidend! Also nutzen Sie eine knackige Titelbeschreibung und ein für sich sprechendes Foto, um viele Menschen für Ihre Aktion beim Voting gewinnen zu können. Zusätzlich können Sie für das originellste Foto noch einen Preis gewinnen. Mehr dazu erfahren Sie am Ende der Teilnahmebedingungen.
  • Nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch die Sparkasse Südholstein werden die Bewerber für die Teilnahme am Onlinevoting freigeschaltet.

Wie ist der weitere Ablauf der Aktion „20 für 20PLUS“?

  • Das Onlinevoting findet vom 6. bis 17. März 2024 unter www.spk-suedholstein.de/20fuer20 statt.
  • Jeder kann unter allen teilnehmenden Bewerbern/Vereinssparten seinen Favoriten wählen. Pro Mail-Adresse kann nur eine Stimme abgegeben werden. Wichtig: Erst nach Bestätigung des an die eingegebene E-Mail-Adresse gemailten Links zählt die Stimme.
  • Um eine gerechte Verteilung zu ermöglichen, wird die Bewerbermitgliederzahl bei der Verteilung der Gelder berücksichtigt. Jeweils 1.000 Euro erhalten
    • 9 Bewerber mit einer Mitgliederzahl von höchstens 88 („Kategorie 1“);
    • 8 Bewerber mit einer Mitgliederzahl von mindestens 89 und höchstens 888 („Kategorie 2“)
    • 3 Bewerber mit einer Mitgliederzahl von mindestens 889 („Kategorie 3“);
    • bitte dazu auch unbedingt noch die rechtlichen Hinweise berücksichtigen.
  • Die Anzahl der meisten Stimmen (Klicks) je Kategorie bestimmen die Gewinner.
  • NEU !! Der Verein, der die meisten Stimmen in seiner Kategorie erhält, bekommt zusätzlich 1.000 Euro für seine geplante Anschaffung. Es lohnt sich also, möglichst viele Vereinsmitglieder für das Voting zu motivieren.
  • Und es bleibt bis zum Schluss spannend, denn die Anzahl der Votes wird nicht angezeigt.
  • Am 22. März 2024 um 18.00 Uhr werden alle Gewinner im Rahmen eines kleinen Films bekannt gegeben. Wollen Sie wissen, ob Ihr Verein gewonnen hat? Dann besuchen Sie uns auf unserer Facebook-Seite und fiebern bei dem Ergebnis mit.
  • Zusätzlich werden die Gewinner am 23. März 2024 per Mail benachrichtigt und auf den Aktionsseiten veröffentlicht.
  • Mit der Zusage erhalten die Gewinner eine Erklärung, mit der noch einmal die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder gemäß dem Antrag bestätigt werden soll. Nach Rücklauf dieser Erklärung erfolgt die Auszahlung auf die in der Erklärung jeweilig genannte Empfängerkontonummer.
  • Die Anschaffungen müssen bis zum 15.11.2024 erfolgt sein. Der Sparkasse Südholstein ist bis zu diesem Termin unaufgefordert eine Rechnungskopie als Nachweis der Anschaffung einzureichen, deren Rechnungsbetrag größer als die gewonnenen 1.000 Euro ist. Ansonsten ist die Sparkasse Südholstein berechtigt, die Mittel zurückzufordern.
  • Die Einreichung einer Spendenbescheinigung ist nicht erforderlich.
  • Alle Gewinner werden zu einem Pressetermin am 25. April 2024 eingeladen. Im Rahmen dieser Pressekonferenz werden Bildaufnahmen erstellt. Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung erklären Sie sich mit der Nutzung der Fotos und der Veröffentlichung in den sozialen Netzwerken, wie z.B. Facebook, Twitter sowie Instagram, die im Zusammenhang mit der Aktion „20 für 20PLUS“ und weiterer Folgeaktionen aus dem Los-Sparen stehen, einverstanden. Sollten Sie oder die anwesenden Bewerbermitglieder nicht fotografiert werden wollen, so ist dies vorher deutlich anzuzeigen.

Allen Teilnehmern der Veranstaltung werden die Bilder auf Anforderung im Anschluss zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt.

Rechtliche Hinweise:

  • Die Bewerber erstellen die Teilnahmeunterlagen in alleiniger Verantwortung und tragen dafür Sorge, dass die Teilnahmebedingungen und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden. Falsche und/oder nicht eindeutige Informationen werden zurückgewiesen.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
  • Die Sparkasse Südholstein behält sich vor, bei Unregelmäßigkeiten in betrügerischer Absicht während der Votingphase oder bei Verstoß gegen die Teilnahme-bedingungen Bewerber von der Aktion ohne vorherige Ankündigung auszuschließen.
  • Die Aktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksam am ehesten entspricht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Die eingereichten Beiträge incl. Fotos müssen frei von politischer oder religiöser Werbung sein, dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen oder die Persönlichkeitsrechte Dritter beschränken.
  • Der Bewerber trägt dafür Sorge, dass bezüglich der Personen, die auf den eingereichten Fotos zu sehen sind, Einverständniserklärungen zur Veröffentlichung vorliegen und diese auch keine anderen urheberrechtlich geschützten Inhalte haben. Der Bewerber trägt einen etwaigen hieraus entstehenden Schaden.
  • Die Bewerber gewähren der Sparkasse Südholstein mit Einreichung der Unterlagen inhaltlich, zeitlich, räumlich und medial unbeschränkt alle Rechte zur Verwertung und Nutzung der überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit der Aktion „20 für 20PLUS“ sowie weiterer Folgeaktionen aus dem Los-Sparen. Dies gilt insbesondere für die Veröffentlichung der Inhalte und eingereichten Fotos sowie der Bezeichnung und Benennung der einzelnen Bewerber in den sozialen Netzwerken, wie z.B. Facebook, Twitter sowie Instagram. Nutzen Sie selber gerne den Claim #20fuer20PLUS.
  • Die Sparkasse Südholstein behält sich vor, eingereichte Fotos ohne vorherige Ankündigung zu löschen.
  • Verwendet der Empfänger die gezahlten Gelder für andere Zwecke als in der Projektvorstellung beantragt, ist die Sparkasse Südholstein berechtigt, die Mittel zurückzufordern.
  • Die Sparkasse Südholstein behält sich vor, die Aktion „20 für 20PLUS“ – auch teilweise – jederzeit zu ändern, auszusetzen oder zu beenden, insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder anderen relevanten Gründen nicht mehr gewährleistet ist. Beispielhaft und nicht abschließend wird dabei auf folgendes, möglicherweise eintretendes Anpassungsszenario hingewiesen: Der Sparkasse Südholstein ist von besonderer Bedeutung, dass die drei oben genannten Bewerberkategorien (Kategorie 1-3) in ihren jeweiligen Kategorien im Voting-Wettstreit stehen. Das soll zur Folge haben, dass pro Kategorie wenigstens ein Bewerber (Vereinssparte) mehr zum Onlinevoting zugelassen sein muss, als Anzahl Preisgeldausschüttungen (in Höhe von je 1.000 Euro) vorhanden sind; also: 9+1 Bewerber/Vereinssparten in der ersten Kategorie, 8+1 Bewerber/Vereinssparten in der zweiten Kategorie und 3+1 Bewerber/Vereinssparten in der dritten Kategorie. Wird in einer Kategorie die entsprechende Mindestanzahl nicht erreicht, wird die Sparkasse Südholstein zunächst erwägen, ob eine partielle Verlängerung der Bewerbungsfrist sinnvoll und zweckmäßig erscheint. Wird daraufhin die Frist für die betreffende Kategorie verlängert, verläuft aber fruchtlos, oder wird die Bewerbungsfrist erst gar nicht verlängert, dann reduziert sich demgemäß in dieser Kategorie die Anzahl der Preisgeldausschüttungen auf die tatsächliche Anzahl Bewerber/Vereinssparten minus 1. Eine oder mehrere insoweit freigewordene Preisgeldausschüttung(-en) wird/werden der nächsten Kategorie zugeschlagen, die weniger Mitglieder hat (Kategorie 3 → 2 bzw. Kategorie 2 → 1); ist dies nicht mehr möglich (in der ersten Kategorie ist die Anzahl an – ggfs. kumulierten – Preisgeldausschüttungen höher als die Anzahl der Bewerber/Vereinssparten + 1), gelangen diese „überschießenden“ Preisgelder nicht mehr zur Ausschüttung und verbleiben bei der Sparkasse Südholstein. Für den Fall, dass auf diese Weise mehr als die Hälfte der Preisgeldausschüttungen (also mehr als 10.000 Euro) nicht mehr vorgenommen werden, behält sich die Sparkasse Südholstein das Recht vor, die Aktion „20 für 20PLUS“ gänzlich ohne Ausschüttung zu beenden und unter Umständen im Folgejahr (evtl. zu veränderten Konditionen) neu auszuloben.
  • Schadensersatzforderungen gegen die Sparkasse Südholstein, ihrer Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungshilfen aus oder im Zusammenhang mit der Aktion „20 für 20PLUS“, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht in Bezug auf die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  • Im Rahmen unseres Pressetermins am 25. April 2024 werden Bildaufnahmen erstellt. Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung erklären Sie sich mit der Nutzung der Fotos und der Veröffentlichung in den sozialen Netzwerken, wie z.B. Facebook, Twitter sowie Instagram, die im Zusammenhang mit der Aktion „20 für 20PLUS“ und weiterer Folgeaktionen aus dem Los-Sparen stehen, einverstanden. Allen Teilnehmern der Veranstaltung werden die Bilder auf Anforderung im Anschluss zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt.
  • Es gelten die Datenschutzhinweise der Sparkasse Südholstein. Diese finden Sie unter https://www.spk-suedholstein.de/de/home/ihre-sparkasse/gut-fuer- suedholstein/fuer-die-gesellschaft-aktiv.html?n=true.

Ihre Ansprechpartner für diese Aktion sind Jan Köber und Annika Wohlenberg, die Sie per Mail unter jan.koeber@spksh.de bzw. annika.wohlenberg@spksh.de oder telefonisch unter 04321/408-1349 bzw. -4191 erreichen. Gerne sind wir Ihnen beim Anmeldeverfahren behilflich.

Bewerben Sie sich ab 5. Februar 2024!

Machen Sie mit und bewerben Sie sich im Zeitraum vom 5. Februar bis 3. März 2024 um eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro für die Anschaffung von Vereinskleidung oder Investitionen Ihrer gemeinnützigen Institution und gewinnen Sie zusätzliche 1.000 Euro, wenn Ihr Verein die meisten Votes in seiner Kategorie auf sich vereinen kann.

Motivieren Sie in der Votingphase vom 6. bis 17. März 2024 alle Bewerbermitglieder incl. Familie, Freunde, Bekannte und Fans zur virtuellen Stimmabgabe für Ihr Projekt, denn jede Stimme zählt.

Ein besonderer Anreiz für das originelle Foto: Unter allen Bewerbern möchte die Sparkasse Südholstein zusätzlich noch einmal 250,00€ für das kreativste Foto ausloben. Seien Sie dabei und präsentieren Sie Ihr Projekt mit einem besonders ansprechenden Foto. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme, für die die obigen Rechtshinweise gleichfalls, zumindest sinngemäß gelten (insbesondere kein Rechtsanspruch auf Gewinn).

Ihre Sparkasse Südholstein
Kieler Straße 1
25434 Neumünster