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Teilnahmebedingungen für das Spendenvoting der Sparkassenstiftungen Zukunft für die Stadt Rosenheim und den Landkreis Rosenheim

1. Veranstalter

Veranstalter des Spenden-Votings sind die Sparkassenstiftung Zukunft für den Landkreis Rosenheim und die Sparkassenstiftung Zukunft für die Stadt Rosenheim.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine und Organisationen, die in der Stadt und/oder im Landkreis Rosenheim (1) tätig sind und die über eine gültige Körperschaftsteuer-Freistellung des Finanzamtes aufgrund ihres gemeinnützigen Zweckes verfügen.

(1) Ausgenommen sind folgenden Städte, Märkte u. Gemeinden: Albaching, Amerang, Babensham, Edling, Eiselfing, Griesstätt, Pfaffing, Ramerberg, Rott a. Inn, Schonstett, Soyen, Wasserburg a. Inn

Dieser Zweck muss mit einem oder mehreren der 17 Stiftungszwecke der Sparkassenstiftungen Zukunft übereinstimmen:

Kunst und Kultur – Wissenschaft und Forschung – Bildung und Erziehung – Jugend- und Altenhilfe – Natur- und Umweltschutz – Landschafts- und Denkmalpflege – Heimatpflege und Brauchtum – öffentliche Gesundheitspflege -Sport – mildtätige Zwecke

Politische Parteien sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme über Dritte, wie zum Beispiel Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.

3. Teilnahme

Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt unentgeltlich. Der Teilnehmer muss lediglich die Gebühren für die Internetverbindung zur Sparkassenstiftungs-Webseite sowie zur zugeschalteten Voting-Webseite tragen. Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt ausschließlich über die Internet-Seite der Sparkassenstiftungen Zukunft sowie der zugeschalteten Voting -Webseite. Durch die Teilnahme am Voting erklärt sich der Teilnehmende mit allen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen einverstanden.

4. Teilnahmezeitraum

Bewerbungsphase: 27.09.2021 10:00 Uhr- 17.10.2021 23:00 Uhr
Abstimmungsphase: 18.10.2021 17:00 Uhr -31.10.2021 23:00 Uhr

5. Anmeldephase

Teilnahmeberechtigt sind alle unter Nr. 2 aufgeführten Vereine und Organisationen, die einen aktuellen Nachweis über ihre Gemeinnützigkeit mit einreichen.

Die Bewerbung für das Spendenvoting besteht aus einer Kurzbeschreibung des Vereins/der Organisation und des Vorhabens, welches bei Spendengewinn umgesetzt werden soll. Das (optionale) Hochladen eines Fotos (als jpg -Datei mit einer Auflösung von 200 dpi) und/oder Videos (max. 3 min.) rundet die Bewerbung ab.

Der Anmeldende ist dazu autorisiert im Namen des genannten Vereins oder der Organisation die Bewerbung einzureichen. Alle Angaben für die Teilnahme müssen korrekt sein.

Jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung geprüft. Die Sparkassenstiftungen Zukunft behalten sich vor, Vorhaben und Projekte im Falle von unrichtigen Angaben oder sonstigen wichtigen Gründen nicht zur Abstimmung zuzulassen bzw. vom Voting auszuschließen.

Die eingereichten Vorhaben müssen dabei folgende Vorgaben erfüllen:

  • Das Vorhaben muss dem Zweck entsprechen, für welchen das Finanzamt die Steuerbegünstigung bescheinigt hat.
  • Die Durchführung des Vorhabens muss in der Stadt und/oder im Landkreis Rosenheim (2) erfolgen bzw. den Menschen dieser Region zu Gute kommen.
  • Die Beschreibung des Vorhabens bei Spendengewinn hat in der Rubrik Vorhaben/Projektvorstellung zu erfolgen.
  • Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Stadt Rosenheim bzw. der Landkreis Rosenheim als Sachaufwandsträger das Vorhaben im Rahmen ihrer Pflichtaufgaben zu erfüllen hat oder sich bereits auf freiwilliger Basis dazu verpflichtet hat.
  • Jeder Verein und jede Organisation darf nur eine Bewerbung/Anmeldung einreichen.
  • Im Falle eines Gewinns muss nach Zahlungseingang eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Vordruck bei den Sparkassenstiftungen Zukunft eingereicht werden.

(2) Ausgenommen sind folgenden Stadte, Märkte u. Gemeinden: Albaching, Amerang, Babensham, Edling, Fiselfing, Griesstätt, Pfaffing, Ramerberg, Rott a. Inn, Schonstett. Soyen, Wasserburg a. Inn

Die Freischaltung der eingereichten Vorhaben auf der Homepage erfolgt nach Überprüfung durch die Sparkassenstiftungen Zukunft innerhalb von 1-3 Arbeitstagen.

6. Nutzungsrechte an Foto- und Videoaufnahmen sowie Beschreibung

Jeder Teilnehmer und seine gesetzlichen Vertreter willigen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung des hochgeladenen Bildes und/oder des Videos sowie der Beschreibung und sonstige Inhalte (nachfolgend jeder einzelne und zusammenfassend ”hochgeladene Inhalte“) in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen zu werblichen oder redaktionellen Zwecken, in unveränderter oder geänderter Form im Zusammenhang mit dem Spenden-Voting durch auch nur eine der Veranstalter ein.

Insbesondere erhalten die Sparkassenstiftungen Zukunft das Recht, die vom Teilnehmer hochgeladenen Inhalte zu speichern und öffentlich über die Sparkassenstiftungs-Webseite sowie die zugeschalteten Voting -Webseite zugänglich zu machen sowie das Recht die Inhalte zu bearbeiten, insbesondere zu kürzen, soweit dies nicht sinnentstellend oder verunstaltend ist. Unberührt bleiben beim Einstellen der Inhalte durch die Sparkassenstiftungen Zukunft deutlich und klar angebrachte anderweitige Hinweise.

Der Teilnehmer und seine gesetzlichen Vertreter verzichten auf Namensnennung, sind jedoch mit der Nennung des Namens der Teilnehmer in Verbindung mit den Bildern/Videos einverstanden.

7. Abstimmungsphase

Die Abstimmung ist nur online möglich und erfolgt über die Internetseite der Sparkassenstiftungen Zukunft sowie einer zugeschalteten Voting -Webseite. Jede Person darf innerhalb des Votings nur einmal abstimmen.

Nach Ablauf der Abstimmung werden die Gewinner persönlich benachrichtigt und auf der Homepage und im Newsletter der Sparkassenstiftungen Zukunft sowie in den regionalen Medien veröffentlicht.

8. Abstimmungsteilnehmer

Abstimmungsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die mindestens 13 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland oder Osterreich haben. Für das Voting gibt der Abstimmende seinen Namen, Vornamen und seine Mobilfunknummer an. Diese Daten werden ausschließlich zur Stimmabgabe und nicht zu Werbezwecken verwendet. Damit die abgegebene Stimme zählt und in der Stimmensumme ausgewiesen wird, muss der Name vollständig angegeben und der Code aus der Bestätigungs-SMS ins Voting – Formular eingegeben werden.

Sofern – z.B. bei sog. ”Wegwerf-Handynummern“ – der berechtigt erscheinende Verdacht besteht, dass die Mobilfunknummer des Abstimmungsteilnehmers nur zum Zweck der Abstimmung am Spenden-Voting angelegt wurde bzw. nicht von diesem Abstimmungsteilnehmer selbst oder auf den Namen fiktiver Personen angelegt wurde bzw. diese Person mit seiner Mobilfunknummer nicht selbst abgestimmt hat, können die Sparkassenstiftungen Zukunft ohne Ankündigung während der Abstimmungsphase oder vor Bekanntgabe der Gewinner die damit abgegebene Stimme löschen und/oder die Mobilfunknummer von der Teilnahme am Spenden-Voting ausschließen.

9. Gewinnvergabe

Die Ermittlung der Gewinner unter den Teilnehmern erfolgt durch ein Voting – die meisten Stimmen der Abstimmungsteilnehmer entscheiden. Folgende Gewinne werden dafür ausgelobt:

in Stadt in Landkreis
Platz 1 7.000,00 € 7.000,00 €
Platz 2 6.000,00 € 6.000,00 €
Platz 3 5.000,00 € 5.000,00 €
Platz 4 4.000,00 € 4.000,00 €
Platz 5 3.000,00 € 3.000,00 €
Platz 6 bis Platz 10 je 2.500,00 € je 2.500,00 €
Platz 11 bis Platz 15 je 1.500,00 € je 1.500,00 €
Unter allen verbleibenden Einreichern werden 10 Zusatzgewinne verlost 10 x 500,00 € 10 x 500,00 €

Sollten zwei oder mehr Teilnehmer die gleiche Stimmanzahl erhalten haben, so entscheidet das Los über die Platzierung.
Aus allen verbliebenen Teilnehmern werden bis zu zehn weitere Gewinner je Stadt und Landkreis Rosenheim per Auslosung bestimmt.
Die Sparkassenstiftungen Zukunft behalten sich das Recht vor Gewinne nicht auszuzahlen, sollte es weniger Teilnehmer aus der Stadt bzw. aus dem Landkreis als jeweils zu vergebende Preise geben.

Die Gewinne müssen von den Teilnehmern bis zum 31.12.2022 abgerufen und verwendet werden.

Ebenso sind die Sparkassenstiftungen Zukunft berechtigt ausbezahlte Gewinne zurückzufordern:

  • bei unzutreffenden Angaben
  • bei zweckentfremdeter Verwendung
  • bei Nichteinhalten der Teilnahmebedingungen

10. Beendigungsmöglichkeiten

Die Sparkassenstiftungen Zukunft behalten sich das Recht vor, die Aktion aufgrund von unvorhergesehenen Umständen ohne Vorankündigung zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn die Aktion nicht planmäßig laufen kann, z.B. bei technischen Problemen, Fehlern und/oder aus rechtlichen Gründen, welche die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung der Aktion beeinflussen.

11. Haftung

Der Teilnehmer verpflichtet sich, nur Bilder und Texte und sonstige hochgeladene Inhalte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegen. Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die Sparkassenstiftungen Zukunft von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.
Die Sparkassenstiftungen Zukunft behalten sich vor, Fotos mit jugendgefährdenden, sexuell anzüglichen, pornografischen, fremdenfeindlichen, rassistischen, gewaltverherrlichenden und/oder ehrverletzenden Darstellungen nicht am Wettbewerb teilnehmen zu lassen.
Die Sparkassenstiftungen Zukunft haften nicht für die Verfügbarkeit der Abstimmplattform sowie technische Störungen, wie etwa Ausfälle des Netzwerkes. Die Sparkassenstiftungen Zukunft übernehmen keine Haftung für abgesendete, aber nicht eingegangene Anmeldeformulare und Votings.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen (762 BGB).